Chancengleichheit
Der Förderverein unterstützt Schülerinnen und Schüler aus finanzschwachen Familien gemäß §53 der Abgabenordnung bei der Teilnahme an schulischen Maßnahmen oder schulbegleitenden Angeboten. Nach schriftlicher Antragstellung entscheidet der Vorstand je nach Haushaltslage des Vereins über die Höhe der finanziellen Unterstützung. Jede finanzielle Unterstützung ist eine Einzelfallentscheidung.